Schützen Sie sich vor Haftungsfallen – Ihr Sicherheitsnetz als GmbH -Geschäftsführer

Mit unserem maßgeschneiderten Haftungskonzept minimieren Sie Ihre persönlichen und geschäftlichen Risiken – unabhängig, rechtssicher, zukunftssicher

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Schützen Sie sich vor Haftungsfallen – Ihr Sicherheitsnetz als GmbH -Geschäftsführer

Mit unserem maßgeschneiderten Haftungskonzept minimieren Sie Ihre persönlichen und geschäftlichen Risiken – unabhängig, rechtssicher, zukunftssicher

Die größten Haftungsrisiken als GmbH-Geschäftsführer

Als Geschäftsführer einer GmbH tragen Sie enorme Verantwortung. Ein kleiner Fehler oder ein unvorhergesehener Vorfall kann Ihre private Existenz oder Ihr Unternehmen gefährden. Unser Haftungskonzept schützt Sie vor den folgenden Risiken, inklusive der relevanten gesetzlichen Grundlagen:

Die größten Haftungsrisiken als GmbH-Geschäftsführer

Als Geschäftsführer einer GmbH tragen Sie enorme Verantwortung. Ein kleiner Fehler oder ein unvorhergesehener Vorfall kann Ihre private Existenz oder Ihr Unternehmen gefährden. Unser Haftungskonzept schützt Sie vor den folgenden Risiken, inklusive der relevanten gesetzlichen Grundlagen:

DGUV-Vorschriften:

Warum ein Risiko? Die Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherungen (DGUV) legen strenge Arbeitsschutzvorschriften fest, z. B. zur Sicherheit am Arbeitsplatz, Gefährdungsbeurteilungen oder regelmäßigen Unterweisungen (§ 3 ArbSchG, § 618 BGB). Verstöße können hohe Bußgelder (bis zu 30.000 € pro Verstoß, § 25 SGB VII) oder Schadensersatzforderungen bei Arbeitsunfällen auslösen. Geschäftsführer haften persönlich, wenn sie ihre Überwachungspflicht vernachlässigen (§ 9 OWiG i.V.m. DGUV-Vorschriften).

Unsere Lösung: Wir unterstützen Sie bei der Einhaltung der DGUV-Vorschriften, erstellen Checklisten und sichern Sie gegen Haftungsansprüche ab.

DGUV-Vorschriften:

Warum ein Risiko? Die Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherungen (DGUV) legen strenge Arbeitsschutzvorschriften fest, z. B. zur Sicherheit am Arbeitsplatz, Gefährdungsbeurteilungen oder regelmäßigen Unterweisungen (§ 3 ArbSchG, § 618 BGB). Verstöße können hohe Bußgelder (bis zu 30.000 € pro Verstoß, § 25 SGB VII) oder Schadensersatzforderungen bei Arbeitsunfällen auslösen. Geschäftsführer haften persönlich, wenn sie ihre Überwachungspflicht vernachlässigen (§ 9 OWiG i.V.m. DGUV-Vorschriften).

Unsere Lösung: Wir unterstützen Sie bei der Einhaltung der DGUV-Vorschriften, erstellen Checklisten und sichern Sie gegen Haftungsansprüche ab.

Haftung bei Steuern und Sozialabgaben:

Haftung bei Steuern und Sozialabgaben: Warum ein Risiko? Geschäftsführer sind verpflichtet, Steuererklärungen fristgerecht einzureichen und Sozialabgaben korrekt abzuführen (§ 34 AO, § 266a StGB). Fehler oder Versäumnisse können zu Nachforderungen, Strafzuschlägen oder persönlicher Haftung führen, insbesondere bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit (§ 69 AO, § 823 BGB). Finanzämter oder Krankenkassen können Geschäftsführer direkt in Haftung nehmen, wenn Zahlungen ausbleiben. Unsere Lösung: Wir bieten Absicherungen und Beratung, um Ihre steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Pflichten zu erfüllen und Haftungsrisiken zu minimieren.

Haftung bei Steuern und Sozialabgaben:

Haftung bei Steuern und Sozialabgaben: Warum ein Risiko? Geschäftsführer sind verpflichtet, Steuererklärungen fristgerecht einzureichen und Sozialabgaben korrekt abzuführen (§ 34 AO, § 266a StGB). Fehler oder Versäumnisse können zu Nachforderungen, Strafzuschlägen oder persönlicher Haftung führen, insbesondere bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit (§ 69 AO, § 823 BGB). Finanzämter oder Krankenkassen können Geschäftsführer direkt in Haftung nehmen, wenn Zahlungen ausbleiben. Unsere Lösung: Wir bieten Absicherungen und Beratung, um Ihre steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Pflichten zu erfüllen und Haftungsrisiken zu minimieren.

Organisationshaftung:

Warum ein Risiko? Geschäftsführer müssen interne Prozesse so organisieren, dass gesetzliche und vertragliche Pflichten eingehalten werden (§ 43 GmbHG). Fehlende Kontrollmechanismen, wie unzureichende Dokumentation oder mangelhafte Überwachung, können zu Organisationsverschulden führen, was persönliche Haftung auslöst (§ 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 43 GmbHG). Dies gilt z. B. bei Verstößen durch Mitarbeiter oder fehlerhaften Abläufen. Unsere

Lösung: Wir helfen Ihnen, rechtssichere Strukturen aufzubauen, z. B. durch klare Verantwortlichkeiten und regelmäßige Audits.

Cyber-Risiken:

Warum ein Risiko? Cyberangriffe wie Ransomware oder Datenlecks bedrohen GmbHs. Geschäftsführer haften, wenn sie keine angemessenen Schutzmaßnahmen implementieren (§ 43 GmbHG i.V.m. § 823 BGB). Ein Datenverlust kann Schadensersatzforderungen, Reputationsschäden und Betriebsunterbrechungen verursachen, mit Schäden oft in Millionenhöhe (Art. 82 DSGVO).

Unsere Lösung: Wir bieten maßgeschneiderte Cyber-Versicherungen und Präventionsstrategien, um finanzielle und rechtliche Folgen zu minimieren.

Cyber-Risiken:

Warum ein Risiko? Cyberangriffe wie Ransomware oder Datenlecks bedrohen GmbHs. Geschäftsführer haften, wenn sie keine angemessenen Schutzmaßnahmen implementieren (§ 43 GmbHG i.V.m. § 823 BGB). Ein Datenverlust kann Schadensersatzforderungen, Reputationsschäden und Betriebsunterbrechungen verursachen, mit Schäden oft in Millionenhöhe (Art. 82 DSGVO).

Unsere Lösung: Wir bieten maßgeschneiderte Cyber-Versicherungen und Präventionsstrategien, um finanzielle und rechtliche Folgen zu minimieren.

Buchhaltungsfehler:

Warum ein Risiko? Fehler in der Buchhaltung, wie falsche Bilanzen oder nicht ordnungsgemäße Buchführung, können zu Steuerstrafen, Nachzahlungen oder Haftungsansprüchen führen (§§ 283, 331 HGB, § 69 AO). Geschäftsführer haften persönlich, wenn sie ihre Sorgfaltspflicht bei der Überwachung der Buchhaltung verletzen (§ 43 GmbHG). Dies gilt besonders, wenn Dritte (z. B. Gläubiger) geschädigt werden (§ 823 BGB).

Unsere Lösung: Wir unterstützen Sie mit Absicherungen und Beratung, um Buchhaltungsfehler zu vermeiden und Haftungsrisiken zu reduzieren.

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DSGVO-Verstöße:

Warum ein Risiko? Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stellt strenge Anforderungen an den Umgang mit personenbezogenen Daten (Art. 5, 24, 32 DSGVO). Verstöße, wie unzureichende Datensicherheit oder fehlende Einwilligungen, können Bußgelder von bis zu 20 Mio. € oder 4 % des Jahresumsatzes nach sich ziehen (Art. 83 DSGVO). Geschäftsführer haften persönlich, wenn sie Datenschutzmaßnahmen nicht ausreichend überwachen (§ 43 GmbHG i.V.m. Art. 82 DSGVO).

Unsere Lösung: Wir helfen Ihnen, DSGVO-konforme Prozesse einzuführen und schützen Sie vor Bußgeldern

DSGVO-Verstöße:

Warum ein Risiko? Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stellt strenge Anforderungen an den Umgang mit personenbezogenen Daten (Art. 5, 24, 32 DSGVO). Verstöße, wie unzureichende Datensicherheit oder fehlende Einwilligungen, können Bußgelder von bis zu 20 Mio. € oder 4 % des Jahresumsatzes nach sich ziehen (Art. 83 DSGVO). Geschäftsführer haften persönlich, wenn sie Datenschutzmaßnahmen nicht ausreichend überwachen (§ 43 GmbHG i.V.m. Art. 82 DSGVO).

Unsere Lösung: Wir helfen Ihnen, DSGVO-konforme Prozesse einzuführen und schützen Sie vor Bußgeldern

Insolvenzrisiko:

Warum ein Risiko? Bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung sind Geschäftsführer verpflichtet, unverzüglich einen Insolvenzantrag zu stellen (§ 15a InsO). Verspätete Antragstellung führt zur persönlichen Haftung für entstandene Schäden, z. B. gegenüber Gläubigern oder der Finanzverwaltung (§§ 823 Abs. 2 BGB, 69 AO). Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife können rückgängig gemacht werden (§ 64 GmbHG).

Unsere Lösung: Wir bieten Beratung und Absicherung, um rechtzeitig zu handeln und Haftungsrisiken zu vermeiden.

Insolvenzrisiko:

Warum ein Risiko? Bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung sind Geschäftsführer verpflichtet, unverzüglich einen Insolvenzantrag zu stellen (§ 15a InsO). Verspätete Antragstellung führt zur persönlichen Haftung für entstandene Schäden, z. B. gegenüber Gläubigern oder der Finanzverwaltung (§§ 823 Abs. 2 BGB, 69 AO). Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife können rückgängig gemacht werden (§ 64 GmbHG).

Unsere Lösung: Wir bieten Beratung und Absicherung, um rechtzeitig zu handeln und Haftungsrisiken zu vermeiden.

Verschwiegenheitspflicht:

Warum ein Risiko? Geschäftsführer sind zur Verschwiegenheit über vertrauliche Unternehmensinformationen verpflichtet (§ 93 AktG analog für GmbHG). Ein Verstoß, z. B. durch Weitergabe sensibler Daten oder unzureichende Sicherung, kann Schadensersatzforderungen oder Vertragsstrafen auslösen (§ 823 BGB, § 43 GmbHG). Dies gilt besonders bei sensiblen Kunden- oder Geschäftsdaten.

Unsere Lösung: Wir unterstützen Sie mit Schulungen und Absicherungen, um Verstöße gegen die Verschwiegenheitspflicht zu verhindern.

Compliance:

Warum ein Risiko? Die Einhaltung gesetzlicher und branchenspezifischer Vorschriften (z. B. Anti-Korruptionsgesetze, § 299a StGB, oder Umweltauflagen, § 324 HGB) ist Pflicht. Verstöße, etwa durch unzureichende Schulung von Mitarbeitern oder fehlende Kontrollmechanismen, können Strafen, Reputationsschäden oder strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen (§ 130 OWiG, § 43 GmbHG). Geschäftsführer haften, wenn sie Compliance-Pflichten vernachlässigen. Unsere Lösung: Wir entwickeln Compliance-Programme und schützen Sie vor rechtlichen und finanziellen Folgen.

Compliance:

Warum ein Risiko? Die Einhaltung gesetzlicher und branchenspezifischer Vorschriften (z. B. Anti-Korruptionsgesetze, § 299a StGB, oder Umweltauflagen, § 324 HGB) ist Pflicht. Verstöße, etwa durch unzureichende Schulung von Mitarbeitern oder fehlende Kontrollmechanismen, können Strafen, Reputationsschäden oder strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen (§ 130 OWiG, § 43 GmbHG). Geschäftsführer haften, wenn sie Compliance-Pflichten vernachlässigen. Unsere Lösung: Wir entwickeln Compliance-Programme und schützen Sie vor rechtlichen und finanziellen Folgen.

Warum unser Haftungskonzept?

Als unabhängige Versicherungsmakler in Deutschland sind wir Experten für die Absicherung von GmbH-Geschäftsführern. Unser Angebot:

Maßgeschneiderte Lösungen:

Passgenau für Ihre Branche und Unternehmensgröße.

Persönlicher Schutz:

Sicherheit vor privater Haftung.

Unabhängige Beratung: Wir vergleichen die besten Lösungen am Markt, ohne Bindung an Anbieter.

Zeitersparnis:

Wir übernehmen Analyse, Umsetzung und Betreuung, damit Sie sich auf Ihr Geschäft konzentrieren können.

Warum unser Haftungskonzept?

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Passgenau für Ihre Branche und Unternehmensgröße.

Persönlicher Schutz:

Sicherheit vor privater Haftung.

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Wir übernehmen Analyse, Umsetzung und Betreuung, damit Sie sich auf Ihr Geschäft konzentrieren können.

Was unsere Kunden sagen:

"Das Haftungskonzept hat mir geholfen, meine Risiken klar zu erkennen und mich zuverlässig abzusichern. Jetzt kann ich entspannter führen."

~ Moritz Treffler, Geschäftsführer der Modus Service GmbH

Ihr Weg zur Sicherheit in 3 Schritten

1. Kostenlose Risikoanalyse: Wir prüfen Ihre individuelle Situation – schnell und unverbindlich.

2. Individuelles Konzept: Sie erhalten ein maßgeschneidertes Absicherungspaket.

3. Langfristige Betreuung: Wir setzen alles um und bleiben Ihr Partner für alle Fragen.

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